Die Vorteile der Bauträger:
Der Bauträger hat ein zusätzliches Gewerk, an dem er nicht nur wirtschaftlich partizipieren kann sondern die e-nel kümmert sich zu 100 % um den administrativen Aufwand den der Bauherr hat, zum Beispiel die Anmeldungen beim Netzbetreiber, die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur, den support mit dem Finanzamt, mit der Konfiguration der Anlage und die Einbindung des Speichersystems und so weiter. Auch unterstützen wir den Bauträger bei der Beratung des Kunden, wie Anschluss eines E-Fahrzeuges, die Wirtschaftlichkeit der Anlage, die Optimierung von Teil-verschatteten Dächern durch Gauben etc..
Der Bauherr und der Bauträger können sich zurück lehnen, die e-nel bietet das 360 Grad sorglos Paket.
Unsere Erfahrungen nutzen Sie für Ihre Projekte und Endkunden.
Bei kleinen und großen Projekten steht immer die Zukunft im Fokus, doch auch die wirtschaftliche Seite ist immer positiv, im Durchschnitt erzielen Sie Renditen von 4 - 12%.
Wir möchten nur zufriedene Kunden generieren, das geht auch nur mit motivierten Mitarbeitern. An diesen Maximen arbeiten wir für Sie jeden Tag.
Photovoltaik ist die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie. Sobald Licht auf die Solarmodule fällt, produzieren diese Gleichstrom. Der zur Anlage gehörende Wechselrichter wandelt diesen Strom in Wechselstrom, um diesen dann in das öffentliche Netz einzuspeisen. Der Einspeisezähler misst die vom Dach eingespeisten Stromerträge. Diese Erträge werden anschließend nach festgeschriebener staatlicher Förderung (EEG) vom Netzbetreiber vergütet. Sie können Ihren Strom inzwischen aber auch direkt selbst verbrauchen. Der Zähler verwendet dann automatisch dem verfügbaren Solarstrom, oder bezieht den Strom bei Mehrbedarf wie bisher aus dem öffentlichen Netz.
Die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage berechnet sich aus den Anlagekosten und der Einspeisevergütung, die der Anlagenbetreiber von seinem Stromversorger erhält. Je nach Ausrichtung der Anlage und Finanzierungsform macht sich eine Photovoltaik-Anlage nach rund zehn bis 15 Jahren bezahlt.
Der von den Solarmodulen erzeugte Gleichstrom wird vom Wechselrichter in Netzkonformen Strom gewechselt.
Zahlreiche Arten können zu Verschattungen an Photovoltaik-Anlagen führen. Temporäre Verschattungen, wie z. B. durch Laub, Schnee, Vogelkot oder Staub werden in der Regel durch den Selbstreinigungseffekt (also durch abfließendes Regenwasser) beseitigt. Weit problematischer sind Teil-Verschattungen, bedingt durch den Standort. Dies können z. B. benachbarte Häuser, Bäume, Schornsteine oder Antennen sein. Selbst kleinste Verschattungen können zu erheblichen Leistungsverlusten führen, da die schwächste Solarzelle die Stromstärke vorgibt. Damit sinkt folglich die Gesamtleistung der Photovoltaik-Anlage. Zum Beispiel der Schatten einer Antenne die Leistungsfähigkeit um 10 bis 50 % senken. Deshalb sollte besondere Sorgfalt auf die Anordnung der Module und deren Verschaltung untereinander geachtet werden.
Solarmodule bestehen aus mehreren zusammen verschalteten Solarzellen welche entweder zwischen zwei Glasscheiben verkapselt sind oder zwischen Glas und einer Rückseitenfolie. Dies macht die Solarmodule witterungsbeständig und mechanisch Stabil. Module gibt es mit und ohne Metallrahmen. Jetzt bei uns ganz NEU, Solarmodule mit GLAS-Glas Modulen. Erfragen Sie die Vorteile!
Die Ökobilanz von Photovoltaik-Anlagen ist bis zuletzt durchweg positiv. Sämtliche Komponenten – wie Glas, Aluminium, Kunststoffe, Silizium und andere Zellenmaterialen – sind recyclebar. Nachfolgenden Generationen werden also keine Altlasten überlassen.
In dem Wort Photovoltaik vereinen sich der griechische Begriff für Licht (= photo) und der Name des italienischen Physikers Alessandro Volta. Nach ihm ist auch die Maßeinheit für elektrische Spannung benannt. Photovoltaik bezeichnet die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Solarzellen.
Der Winkel zwischen Solarmodul und der Horizontalen wird als Neigungswinkel bezeichnet. Der ideale Neigungswinkel hängt vom Breitengrad auf dem die Anlage steht ab. Der Unterschied zwischen Nord- und Süddeutschland beträgt durch die Erdkrümmung bereits einige Grad Abweichung. Unsere Experten helfen gern dabei, die Dachneigung des Dachs zu überprüfen.
Photovoltaikanlagen können auf verschiedenen Untergründen montiert werden: Auf Schrägdächern als Aufdach- oder Indachsystemen Auf Flachdächern mit Hilfe einer Aufständerung An Fassaden als sog. Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlage (GIPV) oder auf Bodenflächen mittels festen Gestellen oder Nachführsystemen, sog. Trecker.
Die Spitzenleistung einer Solarzelle oder eines Moduls wird in kWp angegeben. Die Spitzenleistung entspricht einer MPP-Leistung unter Standard-Test-Bedingungen (STC). Bei Photovoltaik-Anlagen wird so die Gesamtleistung des Generatorfeldes beschrieben. Rechnerisch können so mit 1 kWp 800 bis 1.000 kWh Strom produziert werden. Hierfür wird eine Fläche von 8 bis 10 m2 benötigt.
Bei der Flachdachmontage werden die Module über ein entsprechendes Montagesystem schräg aufgestellt. Vor dem Bau einer solchen Anlage ist unbedingt die Statik des Daches zu prüfen, ob die Montage zulässig, ob die Fläche selbst tragfähig ist und Dachpunkte oder Wände vorhanden sind, um die zusätzliche Last aufzunehmen. Die Dachhaut wird bei den meisten Montagesystmen nicht bearbeitet. Das heißt, bei professioneller Montage besteht keine Gefahr eines Wasserschadens.
Der Einspeisezähler zählt die von der Photovoltaik-Anlage erzeugte und ins öffentliche Netz eingespeiste Energie in Kilowattstunden (kWh) auf. Seit Einführung der gesetzlich festgelegten Mindestvergütung durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) müssen netzgekoppelte PV-Anlagen mit solchen Zählern ausgestattet werden. Installiert wird der Einspeisezähler in der Regel neben dem bereits vorhandenen Verbrauchszähler.
Anlagenbetreiber erhalten für die Einspeisung von elektrischem Strom in das öffentliche Stromnetz eine gesetzlich geregelte Einspeisevergütung. Diese ist in Deutschland nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Der Netzbetreiber bezahlt hierbei für die eingespeisten Kilowattstunden und legt diese Zahlungen anschließend auf den Strompreis um. Die Höhe der Einspeisevergütung wird regelmäßig nach unten korrigiert. Damit wird entsprechend Druck auf den Markt ausgeübt, die notwendigen Investitionskosten und damit verbunden auch die Preise zu senken.
Stromversorger sind verpflichtet, Strom aus Photovoltaikanlagen bis zu einer Größe von 30 kWp abzunehmen. Anlagen auf Privathäusern sind meist kleiner, also ist der Anschluss kein Problem. Ist die Anlage größer als 30 kWp muss immer ein sog. DC-Trenner vorhanden sein, der dem Netzbetreiber ermöglicht, die Anlage vom Netz zu nehmen. Darüber hinaus muss beim Stromversorger immer ein zu prüfender Antrag gestellt werden, ob die Leitungen zum nächsten Einspeisepunkt ausreichen, um eine größere Strommenge aufzunehmen. Gegebenenfalls muss ein Leitungsausbau erfolgen.
Meist sind die Betriebskosten für eine Solaranlage relativ gering. Sie beschränken sich auf Rückstellungen für den eventuellen Tausch von Wechselrichtern und die Versicherung der Anlage.
Auf öffentlichen Gebäuden schreiben die Landesbauverordnungen generell den Einbau von Blitzschutzanlagen vor. Auf privaten Gebäuden ist dies eine freiwillige Maßnahme, die in der Regel nicht notwendig ist. Erleidet die Anlage in Folge eines Blitzeinschlages einen Schaden, ist dieser über die Anlagenversicherung abgedeckt.